Vom Bauteil zum System: Der neue Produktbegriff in der Fertigung
Serie: Recht aus erster Hand Mit der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (RL (EU) 2024/2853), die bis Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen ist, ergeben sich für den Maschinen- und Anlagenbau umfassende Änderungen. Während bislang vor allem physische Produkte im Fokus standen, verschiebt sich der rechtliche Rahmen nun deutlich in Richtung digitaler, vernetzter und hybrider Systeme. Was überhaupt als „Produkt“ gilt und wer von der Haftung erfasst ist, ist dann grundlegend neu zu verstehen.